NAVIGUEZ TRANQUILLE 

  

1 Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer garantiert dem Versicherten die Erstattung der Kosten gemäß den nachstehend aufgeführten Konditionen, die bei einer versicherten Reise oder Kreuzfahrt infolge der folgenden Ereignisse entstehen:

1.1 Vorzeitiges Umkehren, Abbruch der Kreuzfahrt:
  • Bei schweren Sachschäden, die zwingend die Anwesenheit des Versicherten erfordern und seinen Wohnsitz oder seine beruflich genutzten Räume betreffen, infolge eines Einbruchs, eines Brands oder eines Wasserschadens, übernimmt der Versicherer die zusätzlichen Transportkosten des Versicherten, wenn das für die Rückkehr des Versicherten in sein Heimatland vorgesehene Ticket aufgrund dieses Ereignisses nicht verwendet werden kann;
  • Wenn der Versicherte infolge von Attentaten, Terrorismus im Land des Einschiffungshafens, im Falle der Empfehlung des Außenministeriums an die entsprechenden Staatsangehörigen, das besagte Land während des Aufenthalts oder der Kreuzfahrt des Versicherten zu verlassen, seine Reise vorzeitig abbricht, so zahlt der Versicherer die erforderlichen Kosten für die Ausschiffung und Rückkehr an seinen Wohnsitz in seinem Heimatland, begrenzt auf 1.000 € pro Person und 6.000 € pro Dossier;
  • Bei Sturm oder Tiefdruckgebiet während der Kreuzfahrt, durch welchen/s der Versicherte durch Entscheidung der Behörden im Hafen oder in der Bucht festsitzt, oder wenn der Versicherte das Boot nicht am vorgesehenen Termin zurückgeben kann, zahlt der Versicherer dem Versicherten eine Entschädigung in Höhe der Tagesmiete, mit einer Obergrenze von 400 € pro 24-h-Zeitraum und über maximal 4 Tage, in Form eines Guthabens für eine nächste Kreuzfahrt, unter der Voraussetzung, dass sich der Versicherte verpflichtet, wieder ein Boot derselben Mietfirma zu mieten, einschließlich Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags, innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintrittsdatum.
Die vorstehend festgelegte Entschädigung für das erneute Mieten wird direkt an die Mietagentur gezahlt und von den Kosten des Versicherten beim zweiten Mieten abgezogen.

1.2 Auswechseln des Skippers
Fällt der Skipper während der Reise aus (Krankheit oder Unfall, bei dem seine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich ist), zahlt der Versicherer die Kosten für das preiswerteste Transportmittel für seinen Ersatzmann, damit die Kreuzfahrt zu Ende gebracht werden kann.

Die Garantie deckt nicht die Organisation des Transports des Skippers und seine Einweisung ins Krankenhaus ab.

1.3 Zahlung der Kosten für Suchaktionen und Seenotrettung:
Der Versicherer übernimmt die Kosten für Suchaktionen und Seenotrettung infolge eines Ereignisses, welches das Leben des Versicherten gefährdet, in Höhe von 3.000 € pro Schadensfall. Nur die von einer für diese Maßnahmen ordnungsgemäß zugelassenen Gesellschaft in Rechnung gestellten Kosten können erstattet werden.

1.4 Boots-Pannenhilfe:
Der Versicherer legt die Versandkosten für die Ersatzteile aus, die für die Reparatur der Haupt- und Nebenantriebselemente des Schiffs infolge einer Havarie, die das gemietete Schiff navigationsunfähig gemacht hat, erforderlich sind. Diese Garantie gilt nur für die Versandkosten, die ab dem Starthafen der Kreuzfahrt oder ab der Verwaltungsbasis des Schiffs in Rechnung gestellt werden.
Der Versicherer legt die Kosten aus, die zum Kauf der für die Reparatur der Haupt- und Nebenantriebselemente des Boots (Segel und/oder Motor) unbedingt notwendigen Ersatzteile erforderlich sind. Der Versicherte verpflichtet sich, diese Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erstatten.
Der Versicherer erstattet dem Versicherten die Abschlepp- und/oder Transportkosten bis zu einer Höhe von 1.000 €.
Der Vermieter des Boots organisiert die Überführung des Boots und die Rückkehr der Besatzung in den im Mietvertrag vorgesehenen Zielhafen. Der Versicherer übernimmt ihre Unterbringung bis zu einer Höhe von 50 € pro Person und pro Nacht und bis zu einer Höchstgrenze von 150 € pro Person.

Die Gesamtversicherungssumme des Versicherers kraft der vorliegenden Garantie beträgt höchstens 40 % des Betrags der Mietkaution für die gesamte Dauer des Vertrags.

Die Garantie gilt keinesfalls für ohne Genehmigung des zuständigen Maklers entstehende Kosten, für Treibstoffkosten, Reparaturen und Zölle.
Die Rückführung kann storniert werden, wenn:
  • Das Boot nicht über eine Vollkaskoversicherung verfügt, die eventuell speziell hierfür abgeschlossen wurde;
  • Wenn es nicht den Normen der für die geplante Reise geforderten Kategorie entspricht;
  • Wenn es nicht ausreichend gewartet wurde und die vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen erfüllt.

Die Kosten für die Nutzung und die Wartung des Boots trägt der Nutzer oder der Eigentümer, insbesondere die Treibstoffkosten und die Hafengebühren.


2 Allgemeine Ausschlüsse

Die Garantien für Reiserücktritt und -abbruch können nicht unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen eintreten:

  • Alle durch Notrettungsmaßnahmen entstehenden Kosten;
  • Alle Ausgaben oder alle Entschädigungen für während der Gültigkeitsdauer der Garantien nicht in Anspruch genommene Leistungen;
  • Vorsätzliches Verhalten des Versicherten;
  • Unfälle bei Prüfungen, Rennen oder Wettbewerben, bei denen die Nutzung von Motorgeräten erforderlich ist;
  • Unfälle infolge der Nutzung von Fluggeräten (außer für die Beförderung von Passagieren zugelassene Luftfahrzeuge);
  • Die Folgen von Bürgerkrieg oder Krieg mit einer ausländischen Macht, Aufständen, Volkserhebungen oder -bewegungen, an denen der Versicherte aktiv beteiligt war, außer er befindet sich dort in Ausübung seiner beruflichen Pflicht; In Bezug auf die Reiseabbruch-Garantie, gutartige Krankheiten oder Verletzungen, die vor Ort behandelt werden können;
  • Atomkernzerfall oder atomare Strahlung.


3 Höchstversicherungssumme, Beschränkungen und vom Versicherten getragene Selbstbeteiligungen

Vorzeitiges Umkehren, Abbruch der Kreuzfahrt:
Bei schweren Sachschäden: Fahrkarte oder Ticket
Infolge von Anschlägen oder Terrorismus: 1.000 € pro Person höchstens 6.000 € pro Dossier
Bei Sturm: 400 € pro 24-h-Zeitraum, über höchstens 4 Tage, in Form einer Gutschrift
Auswechseln des Skippers: Fahrkarte oder Ticket in der Economy Class
Boots-Pannenhilfe: höchstens 40 % des Betrags der vertraglichen Selbstbeteiligung des Schiffs
Abschlepp- und/oder Transportkosten: 1000 €
Unterbringungskosten: 50 €/Person, höchstens 150 €
Kosten für Suche oder Seenotrettung: 3000 €


4 Territoriale Geltung der Garantien

Die Garantien gelten weltweit.


5 Versicherungstarif

Die Garantien des vorliegenden Vertrags werden gegen einen einmaligen Versicherungsbeitrag für den gesamten Garantiezeitraum gewährt, welcher 3 % inkl. Steuern des Preises der Kreuzfahrt oder der Schiffsmiete beträgt, mindestens 80 €.